Vertrag

SaaS-Vertrag. Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit DH Media Publishing GmbH, Tenglinggasse 9/3, 5020 Salzburg, Österreich, im Folgenden kurz DH.

1. DH ist Entwickler und Betreiber von finanz.at und damit der Auftragnehmer des Kunden und datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter des Kunden.

Finanz.at. Finanz.at ist eine von DH entwickelte und betrieben Plattform, auf welcher digitale Produkte und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Nebst einer Buchhaltungssoftware umfasst das auf Finanz.at angebotene Produktportfolio auch die Erstellung eines Businessplans, die Möglichkeit UID-Nummern abzufragen sowie eine Vielzahl an Informationen, welche kostenlos, kostenpflichtig oder individuell kostenpflichtig zum Download bereitgestellt werden.

Kunde. Der Kunde ist Auftraggeber von DH und datenschutzrechtlicher Verantwortlicher in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der auf Finanz.at zur Verfügung gestellten Daten.

SaaS – Software-as-a-Service. Finanz.at wird in Form des „Software-as-a-Service“-Models betrieben.

DH stellt sohin dem Kunden die Software und die zu deren Betrieb notwendige serverseitige Infrastruktur während der Vertragsdauer als Dienstleistung zur Verfügung. Sämtliche Rechte an finanz.at und dessen Inhalten bleiben bei DH. Für die clientseitige Infrastruktur ist immer der Kunde selbst verantwortlich.

Clientsoftware. Der Zugriff auf Finanz.at erfolgt über einen Webbrowser. Voraussetzung für die Nutzung des Zugriffs via Webbrowser ist die Einhaltung der jeweils aktuellen, laufend an technische Neuerungen angepassten Systemvoraussetzungen, welche auf der Website Finanz.at zu finden sind und einen integralen Bestandteil dieses Vertrages darstellen.

Service Level

Nutzung. Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages nach vollständiger Bezahlung zur Nutzung von Finanz.at in der jeweils aktuellsten Version in dem im Angebot beschriebenen Umfang berechtigt. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte ist dann nicht gestattet. DH ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren.

Weiterentwicklung. DH entwickelt das Finanz.at sowie die dahinterstehende Software und Infrastruktur laufend technisch und inhaltlich weiter.

Dabei ist DH sowohl berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen als auch bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu verändern oder einzustellen. Individuelle Anpassungen für einzelne Kunden sind nicht möglich.

Soweit Anregungen von Kunden aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Kunde eventuelle damit verbundene Rechte des Kunden umfassend, aber nicht exklusiv an DH, damit DH das Resultat allen Kunden zur Verfügung stellen kann.

Zur Sicherstellung, dass Fehler in neuen Funktionen einerseits umgehend behandelt werden können und andererseits zu keinen merkbaren Störungen führen, erfolgen Deployments zur Einführung neuer Funktionen der Web Applikation grundsätzlich von Montag bis Donnerstag vor 10:00 Uhr und nach 17:00 Uhr statt; dies jedoch nur, wenn der nächste Tag ein Werktag ist. Deployments zur Fehlerbehebung erfolgen nach Ermessen des Entwicklungsteams auch zu anderen Zeiten.

Neue Funktionen. Soweit DH den Service Finanz.at mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet, welche Bestandteil einer neueren Version von Finanz.at werden, ist der Kunde zur zusätzlichen Nutzung dieser Funktionen ohne Mehrkosten berechtigt.

Soweit DH zusätzliche Module entwickelt, ist der Kunde zur zusätzlichen Nutzung dieser Module gegen Erweiterung dieses Vertrages und gegen Bezahlung der Kosten gemäß Preisliste berechtigt.

Überwachung der Infrastruktur – Monitoring. DH hat ein eigenes Monitoring-System zur Überwachung der Serviceleistungen eingerichtet. Das Monitoring verschickt 24/7 E-Mail-Benachrichtigungen an mehrere Administratoren von DH bei wichtigen Infrastruktur-Meldungen.

An Werktagen (ausgenommen Feiertage) werden zwischen 09:30 Uhr und 16:30 Uhr etwaige Ausfälle unmittelbar bearbeitet. Außerhalb dieser Zeit wird nach dem „Best- Effort-Prinzip“ gehandelt.

Von DH werden auch weitere Betriebsparameter (z.B. ob auffällig viele Benutzer eingeloggt sind, Speicherverbrauch, CPU-Verbrauch, etc.) überprüft.

Mängelbehebung. DH ist verpflichtet, Mängel an der jeweils aktuellen Version von Finanz.at zu beheben. Als Mängel gelten Fehlfunktionen beim Betrieb oder bei der Anwendung von Finanz.at, die zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Abläufe führen und bei denen kein einfacher Workaround möglich ist.

Leichte Mängel, welche die Abläufe nicht wesentlich beeinträchtigen, werden in die Planung zur Weiterentwicklung von Finanz.at aufgenommen und dann entsprechend der von DH festgelegten Entwicklungspriorität in neuere Versionen von Finanz.at eingearbeitet.

Im Fall von mittleren Mängeln, welche die Abläufe nicht nur wesentlich beeinträchtigen, ist DH verpflichtet, zu den Geschäftszeiten von DH spätestens binnen drei Werktagen mit der Mängelbehebung zu beginnen.

Im Fall von schweren Mängeln, welche einen Komplettausfall des Service oder einen Ausfall von Funktionen in einem die Abläufe des Kunden massiv behindernden Ausmaß zur Folge haben, ist DH verpflichtet, zu den Geschäftszeiten von DH spätestens binnen 24 Stunden mit der Mängelbehebung zu beginnen.

Betrieb und Verfügbarkeit. Die von DH bereitgestellten Applikationen sind 24 Std./Tag, 7 Tage/Woche verfügbar. Ihre durchschnittliche Verfügbarkeit im Monat beträgt mindestens 99%. Bei Nichterreichung der durchschnittlichen Verfügbarkeit kann der Kunde für das betroffene Monat eine Reduktion der Kosten aliquot zum Ausmaß der nicht erreichten Verfügbarkeit fordern.

Hilfeseiten. Die erste Anlaufstelle für Fragen des Kunden und dessen Mitarbeiter sind die Hilfeseiten auf Finanz.at. Diese finden Sie unter https://business.finanz.at/faq/.

Support. Für Fragen, welche über die Hilfeseiten nicht gelöst werden können, steht dem Kunden und dessen Mitarbeitern ein Supportsystem zur Verfügung. Der Support erfolgt über ein Ticketsystem via Kontaktformular. Ein Ticket wird durch Absenden des Formulars auf der Subdomain business.finanz.at erstellt. Die jeweilige Anfrage erhält von DH eine eigene ID. Durch die ID-Zuweisung wird das Ticket eindeutig identifiziert und der Verlauf kann nachverfolgt werden.

Die Tickets werden von Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) von 09:00 bis 16:00 Uhr innerhalb der Antwortzeit bearbeitet. Als Antwortzeit gilt jene Zeitspanne, die zwischen Erstellung eines „Tickets“ und der individuellen, konkret auf die Anfrage des Kunden eingehenden Antwort eines DH Support-Mitarbeiters an den Kunden maximal verstreichen darf.

Qualitätssicherung. DH stellt sicher, dass die Funktion finanz.at auf nachfolgenden Betriebssystemen und Browsern gewährleistet ist: iOS on iPhone, Android on Android Phone, Chrome on Windows, Firefox on Windows, Edge on Windows, Chrome on Mac, Firefox on Mac, Safari on Mac, Safari on iPhone, Safari on iPad, Chrome on Android Phone, Chrome on Android Tablet.

Bei den Browsern handelt es sich jeweils um die aktuellsten und stabilen, d.h. vom Auto-Updater des Browsers selbst als aktuellste bezeichnete, Version. Bei den mobilen Betriebssystemen wird die Funktionalität bei jenen gewährleistet, welche einen Marktanteil in Österreich von mindestens 5% haben.

Kosten

Entgelt. Das monatliche Entgelt berechnet sich gemäß dem Angebot bzw. der Preisliste von DH. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von DH bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Monatlich zu zahlendes Entgelt ist durch den Nutzer bis spätestens zum letzten Tag des Vertragsmonats im Voraus zu bezahlen. Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Verträgen erfolgt die Bezahlung mittels Einzug.

Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von DH mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist DH berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von DH nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.

Auch sonst ist DH berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von DH beeinflussbar ist. Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgelts.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Kunden, welche Unternehmer sind, sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von DH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von DH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Kunden, welche Unternehmer sind, ist ausgeschlossen.

Zusatzleistungen. Alle Leistungen von DH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen per anno zu bezahlen. Der Kunde hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Zudem ist DH berechtigt, den Zugang finanz.at im Fall der verspäteten Zahlung für den Kunden und dessen Mitarbeiter zu sperren.

Vertragsdauer

Vertragsdauer/ordentliche Kündigung. Verträge auf unbestimmte Zeit sind mit Ende des Vertragsmonats kündbar.

Außerordentliche Kündigung. Die außerordentliche Kündigung ist aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung möglich. Der Kunde hat davor eine angemessene, zumindest jedoch 14-tägige Nachfrist zu Beseitigung des wichtigen Grundes durch DH zu setzen.

Kündigung bei Zahlungsverzug. Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Verträgen ist DH berechtigt das Vertragsverhältnis bei Nichtzahlung von drei Monatsraten einseitig außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung des Hauptvertrages führt automatisch zum Erlöschen des Auftragsverarbeitervertrages und sohin Löschung sämtlicher vom Kunden im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung zur Verfügung gestellter personenbezogener Daten.

Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ist mittels Formular auf der Subdomain business.finanz.at oder schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

Auftragsverarbeitung

Verantwortlicher. Der Kunde ist in Bezug auf die Verarbeitung der auf Plattform finanz.at offengelegten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlicher Verantwortlicher.

Auftragsverarbeiter. DH ist als Dienstleister, welcher die Plattform finanz.at betreibt und mittels der Plattform finanz.at personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, Auftragsverarbeiter.

Verarbeitungsgegenstand. Die Verarbeitung ist Bestandteil der Buchhaltung im Unternehmen des Kunden und dient dazu, den Kunden diverse Dienste wie z.B. Einnahmen und Ausgaben Rechnung, Umsatzsteuerberechnung, die Erstellung eines Businessplan oder UID-Abfragen zu erleichtern. Der Gegenstand der Verarbeitung ergibt sich einerseits aus der Leistungsbeschreibung von finanz.at und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten sowie andererseits aus den vom Kunden und dessen Mitarbeitern tatsächlich genutzten Funktionen.

Zweck der Verarbeitung. Zweck der Verarbeitung ist, je nach Bedarf des Kunden die Zur Verfügungstellung einer Buchhaltungssoftware, die Erstellung eines Businessplans, das Abfragen von UID Nummer sowie der Download von bereitgestellten Vorlagen.

Art der Verarbeitung. Die Art der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich produktspezifisch aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung von DH.

Dauer der Verarbeitung. Die Dauer der Verarbeitung ist mit der Laufzeit dieses Vertrages befristet.

Art der personenbezogenen Daten. Verarbeitet werden ausschließlich die auf finanz.at bereitgestellten Datensätze. Diese umfassen u.a. Namen, Adresse, E-Mail-Adresse, UID-Nummer, das Unternehmen, Art des Unternehmen, den Namen der angeführten Bank sowie IBAN und BIC des Kunden.

Kategorien betroffener Personen: Die Verarbeitung betrifft Daten des Kunden sowie dessen Kunden.

Rechtskonformität. Es sind insbesondere Artikel 28 Absätze 2, 3 und 4 DSGVO sowie die darin enthaltenen Verweisungen zu beachten.

Weisungsgebundenheit. DH verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem DH unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt DH dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

Vertraulichkeitsverpflichtung. DH gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

Technische und organisatorische Maßnahmen. DH ergreift alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Dazu hat DH insbesondere sofern gesetzlich verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, interne Verhaltensregeln aufzustellen und laufend eine Risikoanalyse vorzunehmen, ein Datensicherheitskonzept zu führen, die sich daraus ergebenden Datensicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Umsetzung zu evaluieren. Der Kunde hat das Recht, in die Grobfassung der Dokumentation Einsicht zu nehmen.

Betroffenenrechte. DH unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.

Soweit dafür bei DH Kosten anfallen, hat der Kunde diese nach Aufwand zu tragen.

Sicherheit der Verarbeitung. DH unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Kunden bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.

Abschluss der Verarbeitung. DH hat nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

Nachweispflicht. DH stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen — einschließlich Inspektionen –, die vom Kunden oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, bei.

Soweit dafür bei DH Kosten anfallen, hat der Kunde diese nach Aufwand zu tragen. Der Kunde bzw. ein von diesem beauftragter Prüfer hat sich vor Überprüfungen, welche zur Einsicht in fremde Daten führen kann, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einsicht in Source Codes und andere Betriebsgeheimnisse von DH.

Informationspflicht. DH informiert den Kunden unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.

Verwendung von Subauftragsverarbeitern. DH ist generell berechtigt, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Subauftragsverarbeiter zu beschäftigen. Die Heranziehung von Subauftragsverarbeitern ist jedoch in jedem Einzelfall dem Kunden so zeitgerecht mitzuteilen, dass dieser dagegen Einspruch erheben kann. Nur im Fall einer Situation, die ein sofortiges Handeln notwendig macht, wie der spontane Ausfall eines Subunternehmers, ist DH berechtigt, sofort andere Subauftragsverarbeiter einzusetzen und dies dem Kunden erst ohne Verzögerung im Nachhinein mitzuteilen.

Im Fall eines Einspruches werden DH und der Kunde versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In der Praxis wird dies nur möglich sein, wenn die Gründe des Kunden nicht individueller Natur sind, sondern faktisch alle oder eine Vielzahl der Kunden von DH betrifft, welche die Plattform finanz.at nutzen, da das zugrundeliegende Software-as-a-Service-Modell und dessen Kostenstruktur keine Individuallösungen zulässt.

Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, dann hat der Verantwortlichen das Recht den zugrundeliegenden Hauptvertrag aufzukündigen.

Pflichten von Subunternehmern. Nimmt DH die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Kunden auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag zwischen dem Kunden und DH festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.

Haftung für Subunternehmer. Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet DH gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten jenes anderen Auftragsverarbeiters.

Subauftragsverarbeiter. Derzeit sind folgende Subauftragsverarbeiter im Einsatz, diese werden vom Kunden durch den Abschluss dieses Vertrages genehmigt:

Unternehmen

Zweck

ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich

Inhaber: René Münnich

Hauptstraße 68

D-02742 Friedersdorf

Hosting

Europäische Kommission

Rue de la Loi / Wetstraat 170

B-1049 Bruxelles/Brussel

Belgique/België

UID-Abfrage via VIES

Datenschutz-Information zu diesem Vertrag

Daten aus diesem Vertrag. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden zum Zweck der Vertragserfüllung durch DH erfolgt auf Grundlage des Vertragsverhältnisses bis zur Beendigung des Vertrages und aller sich daraus ergebenden Ansprüche.

Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung nur zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsverpflichtung im Rahmen der Bundesabgabenordnung bis zum Ende der Aufbewahrungsverpflichtung.

Betroffenenrechte. Der Kunde bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Empfänger. Je nach Zahlungsart werden personenbezogene Daten zum Zweck der Zahlungsabwicklung an nachstehende Dienste übermittelt:

Dienst: Mollie
Betreiber: Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande

Dienst: PayPal
Betreiber: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg

Haftung

Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.

Solange die zugesagte Verfügbarkeit nicht unterschritten wird, entsteht kein Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt. Eine Verfügbarkeit unter 99 % berechtigt den Kunden zu einer Kürzung des Entgelts im selben Ausmaß, wie die zusagte Verfügbarkeit unterschritten wird.

Rügeverpflichtung bei Unternehmern. Der Kunde hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch DH, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch DH erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Kunden abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Kunden ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Kunde mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Kunden hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Kunde hat DH alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Kunden ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Kunden ausgeschlossen.

Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).

Im Fall einer Garantiezusage durch DH beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Kunden vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet DH für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Kunden sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DH beruhen.

Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Die jeweiligen Dritten, die die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von DH. DH haftet daher ausschließlich für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Kunden herangezogen, dann haftet DH überhaupt nicht für den Dritten.

Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von DH ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Kunden zu beweisen.

Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser DH schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Haftung des Kunden. Der Kunde hält DH bezüglich der vom Kunden und dessen Mitarbeitern im Portal von DH gespeicherten Daten schad- und klaglos.

Online Streitbeilegung

Online Streitbeilegungsplattform für Konsumenten. Zur Schlichtung von Streitigkeiten mit Konsumenten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/odr) errichtet. DH entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht DH unter [email protected] zur Verfügung.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von DH.

Änderungen. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

Unwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzung der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall werden die unwirksamen und undurchsetzbaren Bestimmungen durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der zu errichtenden Bestimmung möglichst nahekommt.

Rechtsnachfolge. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf Rechtsnachfolger der Vertragsteile über.

Anzuwendendes Recht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von DH auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von DH auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen DH und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. DH ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von DH und des Unternehmers berechtigt.

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B2B.Finanz.at - Firmensuche

Vertrag zur Nutzung der Firmensuche (b2b.finanz.at)

1. Allgemeines

Für einen Eintrag in die Finanz.at-Firmensuche, betrieben vom Unternehmen „Daniel Herndler“ (nachfolgend "Anbieter" genannt), gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich zu.

2. Leistungsumfang / Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter bietet Kunden zwei Nutzungsvarianten an: einen kostenlosen Eintrag für Finanzdienstleister und Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftsbranche und einen entgeltlichen Premium-Eintrag für Finanzdienstleister in Österreich.

2.2. Leistungsumfang der Einträge in der Firmensuche

2.2.1. Listung von Firma bzw. Vor- und Nachname des Inhabers (Einzelunternehmen), Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Bewertungen, Link zur Webseite, Kontaktformular, Beschreibung als Freitext, Gründungsjahr, Leistungsumfang des Unternehmens, Logo (als Bild), UID-Nummer.

Bevorzugte und hervorgehobene Listung und Sortierung in der Ergebnisliste (bei gleicher Relevanz mehrerer Einträge nach Zufall).

Die Leistungen werden für kostenlose Einträge limitiert; nur Premium-Einträge können den vollen Leistungsumfang enthalten.

2.2.2. Der Anbieter ist bemüht, den Dienst der Webseite Finanz.at und der darin enthaltenen Firmensuche so gut als möglich unterbrechungs- und störungsfrei anzubieten und bereitzustellen.

Ausfallzeiten der Server und Webseite können nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund möglicher technischer oder sonstiger Probleme, Verschulden Dritten, höherer Gewalt oder sonstiger, vom Anbieter nicht beeinflussbarer Gebrechen und Situationen kann ein temporärer Ausfall nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde kennt an, dass es keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Bereitstellung seines Eintrags in der Firmensuche und der Webseite Finanz.at insgesamt gibt.

2.2.3. Vom Anbieter wird dem Kunden lediglich eine Internetplattform (Webseite) und technische Applikationen bereitgestellt, um dem Kunden eine Kontaktaufnahme mit nicht eingetragenen Webseitenbesuchern oder anderen registrierten Kunden zu ermöglichen.

Der Anbieter ist damit nicht an der inhaltlichen Kommunikation oder dem Vertragsabschluss zwischen Kunden und Webseitenbesuchern beteiligt. Eine Haftung für Pflichtverletzungen, Vertragsbrüchen oder Ähnlichem zwischen Kunde und Webseitenbesucher wird daher vom Anbieter explizit ausgeschlossen.

2.2.4. Details zu den gültigen Entgelten für einen Premium-Eintrag in der Finanz.at Firmensuche sind auf b2b.finanz.at im Bereich "Premium" und/oder direkt im Bestellformular dargestellt und geregelt. Dort genannte Entgelte sind bindend und zzgl. Der jeweils geltenden gesetzlicher Umsatzsteuer in Österreich. Die Entgelte sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit von mindestens zwölf (12) Monaten sofort im Voraus zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vom Anbieter nach Absenden der Bestellung an den Kunden übermittelt.

Der Anbieter ist dazu berechtigt, die Aktivierung erst nach Eingang der Zahlung des Kunden freizuschalten.

2.2.5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Inhalt, die Struktur und die dargestellten Informationen des Kunden auf der Plattform sowie die dazugehörigen Kundenoberflächen auf Finanz.at jederzeit zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags nicht oder nicht unerheblich beeinträchtigt wird.

3. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit:

  • Firma: Daniel Herndler
  • Eigentümer / Geschäftsführer: Daniel Herndler
  • Tenglinggasse 9 / 3, 5020 Salzburg, Österreich
  • Telefon: 0662 430 701
  • E-Mail: [email protected]
  • UID: ATU69466204

4. Widerrufsrecht

4.1. Bei diesem Vertrag zwischen Unternehmern besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht seitens des Kunden.

5. Vertragsschluss

5.1. Allgemeines

Eine Eintragung in die Firmensuche steht jedem Kunden frei, sofern dieser als Finanzdienstleister oder in einer vom Anbieter als geeignet erachteten Branche tätig ist. Die Aufnahme in die Firmensuche erfolgt durch einen Antrag des Kunden selbst. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kunden-Bewerbungen nicht oder nicht vollständig in den Dienst aufzunehmen bzw. Eintragungen von Kunden abzulehnen, sofern diese - laut Anbieter - nicht für die Firmensuche auf Finanz.at geeignet sind.

5.2. Vertragsschluss

Durch Übersendung des unterschriebenen Bestellformulars via E-Mail an den Anbieter gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Dienste der Finanz.at-Firmensuche in Form eines Premium-Eintrags ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch eine Bestätigung per E-Mail an. Mit der Bestätigung kommt ein entgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Dienste der Finanz.at-Firmensuche in Form eines Premium-Eintrags zustande.

6. Laufzeit und Kündigung des Vertrags

6.1. Der Vertrag für einen Premium-Eintrag in der Finanz.at-Firmensuche wird zwischen Kunde und Anbieter für mindestens 12 Monate geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses und endet 12 Monate danach. Der Vertrag ist mit einer Frist von 30 Tagen vor Ende der Laufzeit jederzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung kann mit der genannten Frist von einem Monat vor Ablauf von beiden Seiten gekündigt werden. Eine Kündigung hat schriftlich per E-Mail oder per Post übermittelt zu werden. Die Kündigung kann ebenfalls über das elektronische Formular auf b2b.finanz.at übermittelt werden. Als Zeitpunkt der Kündigung ist das Datum der Absendung (E-Mail / Formular) bzw. der Poststempel gültig.

6.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen die Pflichten des Kunden aufgrund dieser Geschäftsbedingungen des Anbieters und/oder gegen die Zahlungspflichten des Kunden gegenüber dem Anbieter vor. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Insoweit gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des Entgelts als vereinbart.

6.3. Wird zum Ende bzw. vor Ablauf des kostenlosen Testzeitraums keine Kündigung an den Anbieter übermittelt, wird das vom Kunden ausgewählte und gebuchte Paket automatisch kostenpflicht zum geltenden Preis für ein Jahr verlängert.

6.4. Die Kündigung muss schriftlich bzw. in Textform als E-Mail oder per Post erfolgen und ist zu richten an:

  • Firma: Daniel Herndler
  • Eigentümer / Geschäftsführer: Daniel Herndler
  • Tenglinggasse 9 / 3, 5020 Salzburg, Österreich
  • Telefon: 0662 430 701
  • E-Mail: [email protected]

7. Pflichten

7.1. Der Kunde verpflichtet sich mit den von ihm hinterlegten Inhalten seines Eintrags in der Firmensuche nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

Bei Verstößen behält sich der Anbieter vor, den Eintrag oder die Inhalte zu löschen, abzuändern und/oder eine Sperre in der Firmensuche gegen den Kunden zu verhängen.

7.2. Der Kunde ist dazu verpflichtet in seinem Eintrag ein Impressum in Text-Form oder via Link zu hinterlegen.

8. Nutzungsrecht für Inhalte

8.1. Mit der Eintragung in der Firmensuche und Veröffentlichung von Inhalten durch den Kunden auf Finanz.at räumt dieser dem Anbieter ein unwiderrufliches, übertragbares und nicht-ausschließliches Nutzungsrecht aller Inhalte und Informationen ein, das zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung auf seinen Webseiten und auf den Webseiten seiner Kooperationspartner, berechtigt. Diese Rechte bleiben auch bei einer Kündigung des Vertrages bestehen.

9. Zugangsdaten

Nach Eintragung in die Firmensuche werden dem Kunden Zugangsdaten zur Bearbeitung und Verwaltung des Eintrags vom Anbieter übermittelt. Der Kunde ist dazu verpflichtet selbst für die Geheimhaltung dieser Zugangsdaten zu sorgen. Der Anbieter ist bemüht, die Zugangsdaten sorgfältig und sicher zu speichern und zu bewahren.

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Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 05.11.2021, 10:13 Uhr